Beförderung (Prüfung) von Lithiumbatterien ab dem 01.01.2020

Ohne Prüfzusammenfassung geht es nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Lithiumbatterien finden vielfach Verwendung in E-Bikes, Gartengeräten, Autos, Laptops, Smartphones, Elektrowerkzeugen und vielen anderen, täglich genutzten Geräten. Wir möchten Sie mit diesen Schreiben auf Ihre Pflichten aufmerksam machen –sollten Sie Lithiumbatterien zum Versand bringen.
Ab dem 01.01.2020 ist darauf zu achten, dass eine Prüfzusammenfassung vom Hersteller, Vertreibern, Auftraggebern vorliegt, ansonsten darf nicht befördert werden. Bußgelder bis 1500,-€ können bei Verstößen erhoben werden.
Wir sind als Spediteur nachstehend in vielen Passagen als „Absender“ genannt und gemeint.
Unsere vornehmliche Pflicht besteht darin uns von Ihnen schriftlich bestätigen zu lassen, dass Sie die Prüfzusammenfassungen Ihren Kunden / Empfängern zur Verfügung stellen.
Um diese schriftliche Bestätigung möchten wir hiermit bitten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier zum downloaden: Lithium-Batterien Prüfzusammenfassung